11.03.2025 | Handwerk-Magazin
Teilzeit: Urteil beendet Benachteiligung und sorgt für Zuschläge ab der ersten Überstunde
Das Diskriminierungsverbot verhindert, dass Überstundenzuschläge auf Vollzeitbeschäftigte begrenzt sein können – so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (Az.: 8 AZR 370/20). Yvonne Döber, Autorin bei handwerk magazin, erklärt dass damit eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, nichtig ist. Somit haben auch Arbeitnehmer in Teilzeit einen Anspruch auf Honorierung ihrer Mehrleistung.