Fördergelder für Maschinen: Diese neuen Zuschüsse gibt es für energiesparende Geräte
19.12.2024 | Handwerk-Magazin
Von Irmela Schwab
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Ausstattung, Energieeffizienz, Energiesparen, Fördermittel, Nachhaltigkeit und Werkzeug und Maschinen
Wer seinen Maschinenpark modernisieren will, darf sich auf eine Finanzspritze freuen. Seit August 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), eine energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen in einem Basispaket. Alternativ können Betriebe mit dem KfW-Förderprogramm Nr. 295 „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ eine Förderung von bis zu 40 Prozent bei der Neuanschaffung von Maschinen über ihre Hausbank beantragen.
Bei den insgesamt vier Modulen des Förderprogramms, das diverse Zuschüsse für Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung über höhere Wärme- und Stromeffizienz bietet, greift die Bezuschussung von neuen Maschinen über die Module 1 und 4.
Fördergelder für Maschinen – Modul 1: Querschnittstechnologien
Das Modul fördert den Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern. Anlagen oder Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene Bestandsanlagen oder -komponenten ersetzen.
Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antriebe und Pumpen sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).Die Neuanschaffungen im Überblick:
- Frequenzumrichter
- Elektroantriebe und Motoren
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen samt übergeordneter Steuerung
- Anlagen zur Abwärmenutzung
- Anlagen Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Dämmung von industriellen Anlagen und ihren Teilen
Fördergelder für Maschinen – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Über die Basis- und Premiumförderung können sich KMU Anlagen bezuschussen lassen, die zu bestimmten Anlagenkategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen oder Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie infolge des Anlagenaustausches um mindestens 15 Prozent reduziert wird.
Folgende Maßnahmen werden u. a. gefördert:
1. Basisforderung:
- Flurförderfahrzeuge
- Werkzeugmaschinen (u. a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
- Optimierung Biogasanlagen
- Spritzgießmaschinen
- Laserschneider
2. Premiumförderung:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Fördermittel für CNC-Maschinen
Weil CNC-Maschinen computergestützt kontrolliert und gesteuert werden können, sind sie für viele mittelständische Unternehmen, die Metall oder Holz be- und verarbeiten, interessant. So kann ein Werkstück unter anderem wahlweise gebohrt, gedreht, gefräst und geschliffen werden, ohne dass der Arbeitsablauf unterbrochen werden muss, um die Maschine umzurüsten oder umzubauen. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen – die Voraussetzung für die Förderung einer CNC-Maschine im Rahmen des Förderprogramms.
In Modul 1 liegt der Fördersatz bei 40 Prozent der Investitionskosten und höchstens 200.000 Euro.
In Modul 4 ist die Optimierung des ganzen Prozesses rund um die CNC-Maschine förderfähig. Hier sind Zuschüsse von bis zu 15.000.000 Euro möglich. Zu den genauen Konditionen und Förderhöhen informieren BAFA und KfW auf ihren Websites.